Schimmel – Bausachverständiger und Gutachter für Schimmelschäden in Gebäuden / Gutachter – Schimmelmessung.

Erkennung und Bewertung, Sanierung von Schimmelpilzbelastungen

Gerichtsgutachten

Privatgutachten

Schiedsgutachten

Versicherungsgutachten

Anspruch

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und Neutralität aus. Ihre Ernennung ist Nachweis einer überdurchschnittlichen Fachkompetenz, fundierter praktischer Erfahrungen sowie eines Grundwissens im Baurecht. Die erfolgreiche Gutachterarbeit setzt eine beständige Schulung in neuen Verfahren und Materialien voraus.

Diese Aufgabe dient zum einen einem wirksamen Schutz der Verbraucher, zum anderen der Sicherheit und dem Werterhalt von Immobilien. Hohe Standards in Messung, Auswertung und Dokumentation rechtfertigen das Vertrauen in die Leistungen des erfahrenen Gebäudeschadengutachters.

Laut Zivilprozessordnung sollen vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte (kurz auch ö.b.u.v.) Sachverständige eingesetzt werden. Auch dies zeigt den hohen Stellenwert der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Nach der Rechtsprechung sind öffentlich bestellte Sachverständige solche, deren fachliche Qualifikation deutlich über dem Niveau der ihren Beruf ordnungsgemäß Ausübenden liegt.

Gerichtsgutachten

Dies sind klassische Gutachten in Klageverfahren. Diese werden von den zuständigen Amts-, Lands- und Oberlandesgerichten zur Klärung von Baustreitigkeiten veranlasst. Häufig geht es um Werklohnforderungen und damit im Zusammenhang stehende Baumängeln die bewertet werden. Die Ursache der Baumängel ist festzustellen, der Verursacher zu ermitteln und die Mängelbeseitigungskosten sind abzuschätzen.

Vorteile: vollstreckbares Urteil, unabhängige juristische Bewertung durch eine Richter, unabhängige technische Bewertung durch eine öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Nachteile: hoher Kostenaufwand (Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten), langwierige Verfahren bei mehreren Instanzen (2-10 Jahre).

Gerichtsgutachten

Schiedsgutachten

Diese Gutachten werden von den beiden Parteien direkt beim Sachverständigen unter eventueller Einbeziehung eines unabhängigen Juristen beauftragt. Die Parteien einigen sich auf die Fragestellung des Gutachtens und schließen eine Schiedsvereinbarung, die sie an das Ergebnis des Gutachtens bindet.

Die Parteien leisten hälftigen Kostenvorschuß, die abschließenden Aufteilung erfolgt je nach Ergebnis des Gutachtens.

Vorteile: Klare Vereinbarung zu Zielstellung, Kosten und Terminen des Gutachtens. Schnelle praxisorientierte Lösung des Problems. Baufortschritt.

Nachteile: Kein vollstreckbares Urteil. Häufig erfolgt keine juristische Beurteilung der Fragestellung.

Schiedsgutachten

Privatgutachten

Dies sind Gutachten die von einer Partei in Auftrag gegeben werden. Sie dienen zur Vorbereitung von Gerichtsprozessen oder gelten in Gerichtsprozessen als Parteivortrag und müssen vom Gericht gehört und bewertet werden. Häufig dienen sie auch als Argument gegen bereits vorliegende Gutachten.

Vorteil: Klare Vorgabe der Zielstellung des Gutachtens durch den Auftraggeber. Klare Vereinbarung zu Kosten und Terminen bezüglich der Gutachtenerstellung.

Nachteil: Privatgutachten stehen im Verdacht der Parteinahme für den Auftraggeber des Gutachtens. Achten sie daher bei der Beauftragung auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen. Die Erstattung der Kosten für Privatgutachten in Gerichtsverfahren unterliegt wechselnder Rechtssprechung.

Privatgutachten

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt.

Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.

Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Versicherungsgutachten

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