Anspruch
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und Neutralität aus. Ihre Ernennung ist Nachweis einer überdurchschnittlichen Fachkompetenz, fundierter praktischer Erfahrungen sowie eines Grundwissens im Baurecht. Die erfolgreiche Gutachterarbeit setzt eine beständige Schulung in neuen Verfahren und Materialien voraus.
Diese Aufgabe dient zum einen einem wirksamen Schutz der Verbraucher, zum anderen der Sicherheit und dem Werterhalt von Immobilien. Hohe Standards in Messung, Auswertung und Dokumentation rechtfertigen das Vertrauen in die Leistungen des erfahrenen Gebäudeschadengutachters.
Laut Zivilprozessordnung sollen vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte (kurz auch ö.b.u.v.) Sachverständige eingesetzt werden. Auch dies zeigt den hohen Stellenwert der öffentlichen Bestellung und Vereidigung. Nach der Rechtsprechung sind öffentlich bestellte Sachverständige solche, deren fachliche Qualifikation deutlich über dem Niveau der ihren Beruf ordnungsgemäß Ausübenden liegt.